Thaler-Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt)
Bestandteil der Beratungsvereinbarung
Präambel
Die Beratung erfolgt unabhängig und objektiv und garantiert ein ausgewogenes Preis – Leistungsverhältnis
Aufgabenstellung und Vorgehensweise
Die Beratung wird auf Basis des Beratungsvertrages und der darin spezifizierten Auftragsinhalte durchgeführt. Zeitplan und Durchführungszeit ist darin enthalten.
Die Vorgehensweise der Beratung besteht – nach Einvernehmen und Unterzeichnung der Vereinbarung durch Auftraggeber – auf der Basis einer Ist-Zustandsanalyse und der Beschreibung der Ziellösung(en) gem. Auftragsinhalte.
Im Ergebnis der Ziellösungsbeschreibung erfolgt dann die Ausarbeitung und die Dokumentation ggfls. mit konkreten Planungsdaten und betriebswirtschaftlicher Planung und evtl. Liquditäts- und Erfolgsdarstellung.
Sofern Kooperationspartner einzusetzen sind, erfolgt ggfls. ergänzend die Aufgabenbeschreibung sowie separate Kostenvereinbarungen in schriftlicher Form.
Auftragsbeginn
Der Auftragnehmer beginnt gem. dem im Beratungsvertrag genannten Datum und schließt das Vertragsverhältnis spätestens mit Übergabe der Dokumentation bzw. des Abschlussgespräches (she. auch Beratungsvertrags) ab.
Kündigung
Eine vorzeitige Kündigung ist unter Anrechnung der geleisteten Arbeit und Zahlung der Beratungsvergütung jederzeit dann möglich, wenn die Erreichung des Beratungs- oder Lösungsziels trotz Nachfristsetzung gefährdet ist. Dies gilt für beide Vertragspartner.
Gewährleistung
Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns nach § 347 HGB werden gewahrt.
Sonstiges
Sind einzelne Bestimmungen des Beratervertrages oder dieser Bestimmungen nichtig, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.